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похороны и steuererklerung

21.03.21 15:47
Re: похороны и steuererklerung
 
Ladunja патриот
Ladunja
Kann ich Beerdigungskosten in unbegrenzter Höhe angeben?
Nein, das Finanzamt erkennt Beerdigungskosten nur in "angemessener Höhe" an.
Seit 2003 gilt eine Angemessenheitsgrenze von 7.500 Euro. Diese Grenze sollte Sie aber nicht davon abhalten, Ihre Aufwendungen in vollem Umfang geltend zu machen und einzeln aufzulisten.


как же быть с этим? Вот ответ из "Lohnsteuer kompakt

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Человеческое здоровье важнее бизнеса
 

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