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похороны и steuererklerung
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nikolai62 гость
в ответ marina2405 21.03.21 12:24
А как же быть с этим? Вот ответ из "Lohnsteuer kompakt".
Nein, das Finanzamt erkennt Beerdigungskosten nur in "angemessener Höhe" an.
Seit 2003 gilt eine Angemessenheitsgrenze von 7.500 Euro. Diese Grenze sollte Sie aber nicht davon abhalten, Ihre Aufwendungen in vollem Umfang geltend zu machen und einzeln aufzulisten.
Sollte der Nachlass höher als die Bestattungskosten sein, ist ein Abzug nicht möglich. Auch die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung mindert die Bestattungskosten.