Deutsch

могу подавать антраг согласно новому Закону?

13.09.21 19:43
Re: могу подавать антраг согласно новому Закону?
 
Dresdner министр без портфеля
Dresdner
в ответ charanor 13.09.21 18:46

Ihr Antrag hat keine Aussicht auf Erfolg.

Dem Antrag auf Einbürgerung kann grundsätzlich nur dann im Wege des Ermessens entsprochen werden, wenn im Einzelfall ein öffentliches (staatliches) Interesse an der Einbürgerung besteht.

(Es wird davon ausgegangen, dass Sie seinerzeit die sowjetische Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben und im Zweifel dadurch die bis dahin eventuell vorhanden gewesene deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.)
Nach § 13 StAG kann ein ehemaliger Deutscher oder dessen Abkömmling eingebürgert werden, wenn er die (Mindest-) Voraussetzungen des § 8 Abs. l Nr. l, 2 StAG erfüllt. Dies sind jedoch nur Mindestvoraussetzungen.

Eine Ermessenseinbürgerung vom Ausland her kommt letztlich nur dann in Betracht, wenn ein öffentliches Interesse an ihr besteht. Entsprechend der Antragsbegründung wird die Einbürgerung hauptsachlich begehrt,

um dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet zu nehmen. Ein öffentliches Interesse kann ich nicht erkennen. Darüber hinaus wäre auch die Unterhaltsfähigkeit nicht gegeben.

Das Bundesverwaltungsamt empfiehlt Ihnen, Ihren Antrag auf Einbürgerung zurückzunehmenden (Sie können dies durch entsprechendes Schreiben an die Botschaft tun). Dafür würden keine Kosten anfallen.

Sollten Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, so wäre dieser kostenpflichtig.

спасибо за пояснение. теперь понятно, что речь идет об утрате немецкого гражданства в результате принятия советского, и новый закон - в общем-то ни при чем...

 

Перейти на