Немецкое гражданство
нет, гражданство детей тогда не делалось, оно пробреталось как (в большинстве случаев) и сейчас - в момент рождения. самый важный вопрос я задал выше: сколько лет Николай прожил в России. если больше 10, то искать надо это.
Пояснение для ТС :
военнообязанные граждане германской империи ( и по RuStag 1913 и до того) утеривали гражданство после 10-ти летнего проживания за пределами юрисдикции германской империи .
Для предотвращения "автоматической" утери гражданства требовались определённые усилия/заявления и т.д. и т.п. ..
(c)
§26 [1] Ein militärpflichtiger Deutscher, der im Inland weder seinen
Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit der
Vollendung einunddreißigsten Lebensjahrs, sofern er bis zu diesem Zeitpunkt noch keine
endgültige Entscheidung über seine Dienstverpflichtung herbeigeführt hat, auch eine
Zurückstellung über diesen Zeitpunkt hinaus nicht erfolgt ist....
§29. Der Verlust der Staatsangehörigkeit in den Fällen des §26 Abs. 1, 2 und der §§ 27. 28 sowie
der Wiedererwerb der Staatsangehörigkeit in den Fällen des§ 26 Abs.
3 Satz 2 erstreckt sich zugleich auf die Ehefrau und auf diejenigen Kinder, deren
gesetzliche Vertretung dem Ausgeschiedenen oder dem Wiedereingebürgerten kraft
elterlicher Gewalt zusteht, soweit sich die Ehefrau oder die Kinder mit ihm in häuslicher
Gemeinschaft befinden. Ausgenommen sind Töchter, die verheirat sind oder verheiratet
gewesen sind....
§ 31 [1] Ein ehemaliger Deutscher, der vor dem Inkrafttreten dieses
Gesetzes die Reichsangehörigkeit nach § 21 des Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- znd Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 durch zehnjährigen Aufenthalt im Ausland verloren hat, muß von
dem Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn
er keinem Staate angehört. ...