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Как забрать ребенка в Германию?

11.01.19 19:34
Re: Как забрать ребенка в Германию?
 
hartung.65 коренной житель
hartung.65

§ 27 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 Sätze 1 und 2 regelt die nachträgliche härtefallunabhängige Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen, die im Aussiedlungsgebiet verblieben sind, durch bereits im Bundesgebiet lebende Spätaussiedler. Diese Einbeziehung kann jederzeit nachgeholt werden. Diese Regelung verfolgt den vertriebenenrechtlichen Zweck, dauerhafte Familientrennungen zu vermeiden, die durch die Aussiedlung der Bezugsperson entstanden sind. Nicht umfasst sind beispielsweise durch spätere Ortswechsel, beispielsweise durch Rückkehr ins Aussiedlungsgebiet, bedingte Familientrennungen. Auch soll nur den im Aussiedlungsgebiet Zurückgebliebenen eine nachholende Aussiedlung ermöglicht werden, nicht aber der Zuzug aus jedem Land der Welt.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbun...

 

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