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Volksdeutsche, репрессии и Bundesarchiv

11.09.18 20:54
Re: Volksdeutsche, репрессии и Bundesarchiv
 
ODESSAchka завсегдатай
ODESSAchka
в ответ Stasyа 10.09.18 14:53

Ниже выкдадываю цитату ответа из Бундесархива. Может кому-то будет полезно.

Ед.что не поняла до конца - если не сам пострадавший запрос делает- нужно предоставить документы родства? И, кто уже делал запрос - во сколько вам это обошлось?

Спасибо


Bundesarchiv-Lastenausgleichsarchiv
Gz.: 2018/ES-460
Bayreuth, d. 11.09.2018

Sehr geehrte Frau

auf Ihr freundliches Schreiben vom 10.09.2018 nehmen wir Bezug.

Gerne nehmen wir die nötigen Recherchen in den einschlägigen Beständen
des Bundesarchivs vor. Hierfür möchten wir Sie bitten, den angehängten
Benutzungsantrag ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzureichen.
Sie können den unterschriebenen Antrag auch (gescannt) per eMail oder
als Fax zurücksenden.

Die Auskunft aus personenbezogenem Archivgut darf in jedem Fall an die
Betroffenen selbst erfolgen.

Bei Anträgen Dritter auf die Benutzung von Archivgut sind
personenbezogene Unterlagen nach den Bestimmungen des
Bundesarchivgesetzes grundsätzlich dann für jedermann frei zugänglich,
wenn mindestens 30 Jahre nach deren Entstehung und 10 Jahre nach dem
Tod der Betroffenen vergangen sind. Diese Schutzfrist kann unter
bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden, insbesondere im Falle der
Zustimmung der Betroffenen. Liegt die Zustimmung der Betroffenen nicht
vor, so entscheidet das Bundesarchiv auf der Grundlage der dafür
bestehenden Vorgaben des Bundesarchivgesetzes, ob eine
Schutzfristverkürzung möglich ist. Dabei erfolgt eine Abwägung
zwischen den Interessen und Rechten der Betroffenen im Hinblick auf
Belange des Persönlichkeitsschutzes sowie den Interessen Dritter und
des öffentlichen Interesses, insbesondere in Bezug auf Wissenschaft
und Forschung. Die Schutzfristverkürzung kann mit Auflagen verbunden
werden. Auflagen können z.B. darin bestehen, dass Namen von Personen
nicht weitergegeben werden dürfen oder in einer Veröffentlichung
anonymisiert werden müssen.

Um Ihre Möglichkeiten des Zugangs zu Archivgut und der Verwendung von
Informationen aus Archivgut sorgfältig prüfen zu können, ist es
erforderlich, dass Sie in Ihrem Benutzungsantrag Ihr Thema und den
Zweck der Benutzung genau angeben.

Für die gewünschte Recherche geben Sie bitte den vollständigen Namen
der zu ermittelnden Person(en), ggf. auch ihren Geburtsnamen, sowie
die Geburts- und Sterbedaten und ihren Wohnort zum 01.09.1939 an.

Auskünfte zur eigenen Person sind in der Regel gebührenfrei,
insbesondere soweit das Archivgut durch den Namen der Person
erschlossen ist. Nach dem Tod der Betroffenen steht das Auskunftsrecht
grundsätzlich den Angehörigen zu (§ 14 Abs. 2 BArchG bzw. § 1 Abs. 1
BArchG), nicht aber die Gebührenfreiheit.

Beachten Sie bitte, dass für die Ermittlung von Archivgut und
Erteilung von Auskünften Kosten anfallen können. Hinweisen möchten wir
darauf, dass personenbezogene Recherchen nicht immer zu einem
positiven Ergebnis führen. Gebühren für Recherchen fallen unabhängig
davon an, ob Unterlagen ermittelt werden konnten oder nicht. Die
Gebühren betragen mindestens 15,34 € (bis zu einer halben Stunde
Bearbeitungszeit).

Bitte beachten Sie auch, dass Auslagen für die Herstellung von Kopien
und deren Versand entstehen können. Die Kosten für eine Kopie im DIN A
4-Format liegen je Seite bei 0,41 €; hinzu kommen Versandkosten.
Digitale Reproduktionen werden nach Bearbeitungszeit berechnet. Hinzu
kommen Versand- und ggf. Materialkosten für digitale Datenträger.

Sie können gerne einen Höchstbetrag benennen, den Sie ohne vorherige
Rücksprache zu übernehmen bereit wären.

Weitere Informationen zur Bundesarchiv-Kostenverordnung, zum
Bundesarchivgesetz und zur Benutzungsverordnung finden Sie unter
www.bundesarchiv.de in der Rubrik „Über uns – Rechtsgrundlagen“. Auf
Wunsch schicken wir Ihnen auch gerne Informationen zu.

Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie, eine von Ihnen beauftragte
Person oder ein Recherchedienst die vorab ermittelten Unterlagen vor
Ort einsehen. Abhängig von Umfang und Zustand der ermittelten
Unterlagen kann dies auch erforderlich sein. Ihre persönliche
Akteneinsicht ist gebührenfrei.

Wir bitten Sie um Verständnis für auf Grund des hohen
Anfrageaufkommens derzeit mehrmonatige Bearbeitungszeiten. Die
Bearbeitung Ihrer Anfrage wurde mit der Versendung dieser Mitteilung
aufgenommen. Für nötige Rückfragen setzen wir uns von uns aus mit
Ihnen in Verbindung, so dass Erkundigungen zum Stand der Bearbeitung
nicht erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen
i. A.
 

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