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Дочь испачкала чужие вещи
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rekmi коренной житель
в ответ split0 19.11.19 20:03
Die Sachschadenversicherung deckt Schäden an Brillen, Kontaktlinsen, Zahnspangen, Hörgeräten, Prothesen, Kleidungsstücken und an zum Schulgebrauch notwendigen Sachen, die bei einem Unfall oder unfallähnlichen Ereignis im Rahmen des Schulbesuchs beschädigt oder zerstört werden. Weitergehender Versicherungsschutz besteht für Schäden an Brillen, Kontaktlinsen, Zahnspangen und Hörgeräten, die im Sportunterricht getragen wurden: Solche Schäden sind auch dann versichert, wenn kein Unfall oder unfallähnliches Ereignis vorliegt.
Die WGV ersetzt beschädigte oder zerstörte versicherte Sachen zum Zeitwert bis maximal 500 EUR.