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у меня на работе с шефом недоразумение

03.05.19 11:37
Re: "Вести с полей" :) сдедующая часть...
 
Katze75 коренной житель
Katze75
в ответ ad-min 03.05.19 11:16

Ganz grundsätzlich können sich Beschäftigte nicht auf die Auszahlung von Weihnachtsgeld in gesetzlicher Hinsicht berufen. Für gewöhnlich darf der Arbeitgeber sich deshalb nach eigenem Ermessen dazu entschließen, solche Sonderzahlungen zu leistenoder eben auch nicht. Andere Bestimmungen können sich jedoch daraus ergeben, wenn es immer wieder in aufeinanderfolgenden Jahren Weihnachtsgeld gibt. Das Gesetz spricht in diesem Zusammenhang von einer betrieblichen Übung.


Verhält sich ein Arbeitgeber über einen bestimmten Zeitraum immer gleich, beispielsweise indem er drei Jahre hintereinander ein Weihnachtsgeld in bestimmter Höhe zahlt, kann hieraus eine betriebliche Übung entstehen – sofern hierbei nicht jedes Mal explizit schriftlich betont wird, dass es sich um eine rein freiwillige Leistung handelt.

https://www.arbeitsrechte.de/weihnachtsgeld/


Обычно в новых договорах работодатели пишут сразу, что Weihnachtsgeld - дело добровольное, не обязательное. Но автор топика проработал на предприятии 22 года. Поэтому я поправилась - у него в договоре Weihnachtsgeld может быть указан, как выплата, на которую он имеет право в любом случае.

 

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