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о внуках немецких матерей
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Гражданство детей немецких матерей распространяется на внуков - решение суда БВ 13 S 2015/01 VGH Baden-Württemberg Urteil vom 12.9.2002, 13 S 2015/01
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Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach Art. 3 Abs. 1 RuStAÄndG 1974 erstreckt sich auf die zum Erklärungszeitpunkt vorhandenen Abkömmlinge des Erklärenden, wenn diese bei gleichberechtigungskonformem Staatsangehörigkeitsrecht nach ihm die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hätten.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach Art. 3 Abs. 1 RuStAÄndG 1974 erstreckt sich auf die zum Erklärungszeitpunkt vorhandenen Abkömmlinge des Erklärenden, wenn diese bei gleichberechtigungskonformem Staatsangehörigkeitsrecht nach ihm die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hätten.