Налог на бездетность
Дети влияют только Soli и на Kirchensteuer
к тому же Pflegeversicherung
Zum 1. Januar 2017 trat das Dritte Pflegestärkungsgesetz in Kraft und beschert vielen Pflegebedürftigen mehr Geld und mehr Leistungen (weitere Infos gibt es hier (Bundesministerium für Gesundheit) und im SGB). Das Erste Pflegestärkungsgesetz galt seit dem 1. Januar 2015. Im Zuge des 3. Pflegestärkungsgesetzes wird der Beitragssatz für die Pflegeversicherung von bisher 2,35 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts auf 2,55 Prozent angehoben. Dieser Beitragssatz gilt für Versicherte, die mindestens ein Kind haben. Versicherte ohne Kinder zahlen einen Zusatzbeitrag von 0,25 Prozent, sofern sie das 23. Lebensjahr vollendet haben und kein Arbeitslosengeld II beziehen. Somit beträgt der Pflegeversicherungsbeitragssatz für kinderlose Versicherte 2,8 Prozent