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Как прогнать ворон?
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в ответ Аффтар 14.07.10 15:34
правила естъ.. в общественных местах стрелятъ нелъзя. в квартире, на даче,на приватных территориях - пожалуйста, в других местах могут быть серъёзные проблемы
12. Muss ich für mein Luftgewehr jetzt eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen?
Bei Waffen, die mit einen „F“ im Fünfeck gekennzeichnet sind, gelten erleichterte Erwerbs- und Besitzbestimmungen.
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung (CO 2-Waffen) finden, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das oben genannte Kennzeichen haben, können durch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubnisfrei erworben und besessen werden.
Ebenfalls ist der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung (CO 2-Waffen) finden, die vor dem 01.01.1970 in die Bundesrepublik Deutschland bzw. vor dem 02.04.1991 des im Einigungsvertrag genannten Gebietes in den Handel gebracht wurden, erlaubnisfrei.
Allein für den Besitz des Luftgewehrs, das die zuvor genannten Voraussetzungen hat, ist also keine weitere waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Zum Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit (d.h. außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstückes) wird ein Waffenschein benötigt.
Ehemals scharfe Kurz- oder Langwaffen, die in eine Druckluftwaffe umgebaut und hierzu mit einer Luftdruckenergiepatrone (LEP) ausgerüstet wurden, werden künftig wie die ursprünglichen Schusswaffen behandelt und sind ab 1. Oktober 2008 erlaubnispflichtig. Besitzer solcher Waffen müssen bis dahin bei der Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen und brauchen nach den allgemeinen waffenrechtlichen Regeln ein Bedürfnis.
13. Wann darf ich mit meinem Luftgewehr schießen?
Grundsätzlich darf nur auf Schießstätten geschossen werden. Außerhalb von Schießstätten ist das Schießen nur zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
http://www.polizei.sachsen.de/zentral/2186.htm#12
12. Muss ich für mein Luftgewehr jetzt eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen?
Bei Waffen, die mit einen „F“ im Fünfeck gekennzeichnet sind, gelten erleichterte Erwerbs- und Besitzbestimmungen.
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung (CO 2-Waffen) finden, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das oben genannte Kennzeichen haben, können durch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubnisfrei erworben und besessen werden.
Ebenfalls ist der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung (CO 2-Waffen) finden, die vor dem 01.01.1970 in die Bundesrepublik Deutschland bzw. vor dem 02.04.1991 des im Einigungsvertrag genannten Gebietes in den Handel gebracht wurden, erlaubnisfrei.
Allein für den Besitz des Luftgewehrs, das die zuvor genannten Voraussetzungen hat, ist also keine weitere waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Zum Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit (d.h. außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstückes) wird ein Waffenschein benötigt.
Ehemals scharfe Kurz- oder Langwaffen, die in eine Druckluftwaffe umgebaut und hierzu mit einer Luftdruckenergiepatrone (LEP) ausgerüstet wurden, werden künftig wie die ursprünglichen Schusswaffen behandelt und sind ab 1. Oktober 2008 erlaubnispflichtig. Besitzer solcher Waffen müssen bis dahin bei der Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen und brauchen nach den allgemeinen waffenrechtlichen Regeln ein Bedürfnis.
13. Wann darf ich mit meinem Luftgewehr schießen?
Grundsätzlich darf nur auf Schießstätten geschossen werden. Außerhalb von Schießstätten ist das Schießen nur zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
http://www.polizei.sachsen.de/zentral/2186.htm#12