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Такое свинство я встречаю в первый раз в Германии
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in Antwort miveta 15.11.05 12:32, Zuletzt geändert 17.11.05 20:34 (stenklikt)
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG: └LICHTBLICK FÜR ALLE SCHÜSSELFREUNDE⌠
Das Landgericht Hamburg hat erneut bestätigt, dass Mieter auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters berechtigt sind, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen √ Gleiches gilt auch für die Terrasse (Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02). Voraussetzung ist, dass das bloße Aufstellen oder Festklemmen nicht mit einem Eingriff auf die Gebäudesubstanz durch Bohren und Ähnliches verbunden ist.
Wie die Juristin Eve Raatschen in einem Artikel in der └tageszeitung⌠ (19.03.2003) erläutert, ist auch das Grundsatzpapier der EU-Kommission ein └Lichtblick für alle Schüsselfreunde⌠. Die Kommission hatte in einer Mitteilung vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass jeder EU-Bürger das Recht habe, die von ihm gewünschten Fernsehprogramme zu empfangen und damit auch ein Recht auf eine Parabolantenne bestehe.
Die Juristin geht davon aus, dass eine konsequente Umsetzung dieser Position zu einer erweiterten Zulässigkeit von Parabolantennen führen wird.
Ein aktuelles Urteil vom 30. November 2004 des Landgerichts Berlin zum Thema "Recht auf Satellitenempfang" unterstützt diese Aussage!
http://markets.ses-astra.com/market/deutschland/rechtslage/index.htm
Das Landgericht Hamburg hat erneut bestätigt, dass Mieter auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters berechtigt sind, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen √ Gleiches gilt auch für die Terrasse (Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02). Voraussetzung ist, dass das bloße Aufstellen oder Festklemmen nicht mit einem Eingriff auf die Gebäudesubstanz durch Bohren und Ähnliches verbunden ist.
Wie die Juristin Eve Raatschen in einem Artikel in der └tageszeitung⌠ (19.03.2003) erläutert, ist auch das Grundsatzpapier der EU-Kommission ein └Lichtblick für alle Schüsselfreunde⌠. Die Kommission hatte in einer Mitteilung vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass jeder EU-Bürger das Recht habe, die von ihm gewünschten Fernsehprogramme zu empfangen und damit auch ein Recht auf eine Parabolantenne bestehe.
Die Juristin geht davon aus, dass eine konsequente Umsetzung dieser Position zu einer erweiterten Zulässigkeit von Parabolantennen führen wird.
Ein aktuelles Urteil vom 30. November 2004 des Landgerichts Berlin zum Thema "Recht auf Satellitenempfang" unterstützt diese Aussage!
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