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Авто с не немецкими номерами
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в ответ Calvin_volna 06.10.07 01:01
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Привет. Живу в Фрайбурге и езжу на машине зарегестрированной в Питере. Нужна зеленая карта(страховка на машину), права, и......все. Лучше конечно еще оформить каско на родине, но не обязательно.
Привет. Живу в Фрайбурге и езжу на машине зарегестрированной в Питере. Нужна зеленая карта(страховка на машину), права, и......все. Лучше конечно еще оформить каско на родине, но не обязательно.
Спасибо.
Вот мне тут привели выдержку из закона:
В ответ на:
KraftStG ╖ 1 Steuergegenstand
Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt
1. das Halten von inlaendischen Fahrzeugen zum Verkehr auf oeffentlichen Strassen;
2. das Halten von auslaendischen Fahrzeugen zum Verkehr auf oeffentlichen Strassen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Ausgenommen sind hiervon ausschliesslich fuer den Gueterkraftverkehr bestimmte Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulaessigen Gesamtgewicht von mindestens 12.000 kg, die nach Artikel 5 der Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 (ABl. EG Nr. L 279 S. 32) in einem anderen Mitgliedstaat der Europaeischen Gemeinschaft zugelassen sind; dies gilt nicht fuer Faelle der Nummer 3;
KraftStG ╖ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
13. auslaendischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhaengern, die zum voruebergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, fuer die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfaelt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Befoerderung von Personen oder Guetern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt im Inland haben;
Bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen liegt eine widerrechtliche Benutzung vor, sobald ein regelmaessiger Standort im Inland begruendet wird. In diesem Fall wirkt sich die Befreiung des ╖ 1 Abs. 1 IntKfzVO nicht mehr aus, die von einem voruebergehenden Gebrauch spricht. Die Begruendung des regelmaessigen Standorts im Inland macht die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung des Fahrzeugs erforderlich. Erfolgt diese nicht umgehend, ist der Tatbestand der widerrechtlichen Fahrzeugbenutzung erfuellt mit der Folge, dass Kraftfahrzeugsteuer zu bezahlen ist.
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls noch ╖ 3 Nr. 13 KraftStG von Bedeutung. Danach entfaellt die Steuerbefreiung auch bei einem voruebergehenden Aufenthalt eines Fahrzeugs im Inland, wenn das Fahrzeug u.a. von Personen benutzt wird, die ihren gewoehnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Auch in diesem Fall liegt eine rechtswidrige Benutzung des Fahrzeugs vor mit der Folge, dass eine Kfz-Steuerpflicht entsteht.
KraftStG ╖ 1 Steuergegenstand
Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt
1. das Halten von inlaendischen Fahrzeugen zum Verkehr auf oeffentlichen Strassen;
2. das Halten von auslaendischen Fahrzeugen zum Verkehr auf oeffentlichen Strassen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Ausgenommen sind hiervon ausschliesslich fuer den Gueterkraftverkehr bestimmte Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulaessigen Gesamtgewicht von mindestens 12.000 kg, die nach Artikel 5 der Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 (ABl. EG Nr. L 279 S. 32) in einem anderen Mitgliedstaat der Europaeischen Gemeinschaft zugelassen sind; dies gilt nicht fuer Faelle der Nummer 3;
KraftStG ╖ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
13. auslaendischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhaengern, die zum voruebergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, fuer die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfaelt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Befoerderung von Personen oder Guetern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt im Inland haben;
Bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen liegt eine widerrechtliche Benutzung vor, sobald ein regelmaessiger Standort im Inland begruendet wird. In diesem Fall wirkt sich die Befreiung des ╖ 1 Abs. 1 IntKfzVO nicht mehr aus, die von einem voruebergehenden Gebrauch spricht. Die Begruendung des regelmaessigen Standorts im Inland macht die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung des Fahrzeugs erforderlich. Erfolgt diese nicht umgehend, ist der Tatbestand der widerrechtlichen Fahrzeugbenutzung erfuellt mit der Folge, dass Kraftfahrzeugsteuer zu bezahlen ist.
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls noch ╖ 3 Nr. 13 KraftStG von Bedeutung. Danach entfaellt die Steuerbefreiung auch bei einem voruebergehenden Aufenthalt eines Fahrzeugs im Inland, wenn das Fahrzeug u.a. von Personen benutzt wird, die ihren gewoehnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Auch in diesem Fall liegt eine rechtswidrige Benutzung des Fahrzeugs vor mit der Folge, dass eine Kfz-Steuerpflicht entsteht.
Я немецкого к сожалению незнаю, но вроде как получается, что так ездить незаконно, если есть ВНЖ или ПМЖ ты обязан поставить машину на учет в Германии. Т.е. если вдруг полиция заинтересуется будут проблемы.
Но вот если машина зарегестрирована за пределами Германии не на лицо, которое ездит на ней в Германии? Или есть какой-то закон запрещющий резидентам Германии ездить на автомобилях зарегестрированных за пределами Германии?