тест перед вылетом из России детям
Я тоже сегодня получила,сама отправляла,Карлсруэ.
Sehr geehrte Frau ХХХ
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Russland ist aktuell laut dem Robert Koch Institut ein Hochrisikogebiet.
Gemäß § 5 Coronavirus-Einreiseverordnung müssen Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen.
Sie fallen aufgrund des Familienbesuchs unter die Ausnahme nach § 6 Absatz 2 Nr. 1 b aa) Coronavirus-Einreiseverordnung:
Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 3 Halbsatz 1 (Quarantänepflicht) gilt nicht für Personen, die einreisen aufgrund:
aa) des Besuchs von Verwandten ersten oder zweiten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder
eines Umgangsrechts.
Außerdem sind Sie dazu verpflichtet sich über die digitale Einreiseanmeldung nach § 3 Coronavirus-Einreiseverordnung zu melden. Diese finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.einreiseanmeldung.de/#/
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.
