Карантин по прилёту в Германию.
невнимательно смотрели, там все сказано, из вашей же сылки
Verkürzung der Quarantäne für Geimpfte und Genesene oder negativ Getestete
Für Einreisen aus Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten gilt die Quarantänepflicht bis ein Nachweis über die vollständige Impfung, die Genesung von einer Infektion oder ein negatives Testergebnis über das Einreiseportal der Bundesrepublik (https://www.einreiseanmeldung.de) übermittelt wird.
Bei Einreisen aus Hochinzidenzgebieten kann eine „Freitestung“ aus der Quarantäne durch einen frühestens fünf Tage nach Einreise durchgeführten negativen Test beendet werden.
Für Einreisen aus Virusvariantengebieten besteht keine Möglichkeit, die Quarantänedauer zu verkürzen. Sie beträgt hier stets 14 Tage.
Mehr Informationen zu den Nachweisen finden Sie weiter oben auf dieser Seite im Abschnitt „Anforderungen an Tests und Nachweise über Impfung oder Genesung“.