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С Палаткой в лесу..
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в ответ Айвен 17.02.19 09:46
Das einschlägige Gesetz ist meist das Landes-Waldgesetz des entsprechenden Bundeslandes.
Generell kann man aber sagen:
Auf Öffentlichem Gebiet darf nur an speziell gekennzeichneten Orten
gezeltet werden. Ansonsten ist das übernachten im Zelt verboten.
Auf Privatgelände darf nur mit Einverständnis des Besitzers gecampt werden.
https://wild-campen.de/rechtslage-in-deutschland/
bye , Alexander
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