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С Палаткой в лесу..

17.02.19 19:20
Re: С Палаткой в лесу..
 
achest коренной житель
achest

Das einschlägige Gesetz ist meist das Landes-Waldgesetz des entsprechenden Bundeslandes.

Generell kann man aber sagen:

Auf Öffentlichem Gebiet darf nur an speziell gekennzeichneten Orten

gezeltet werden. Ansonsten ist das übernachten im Zelt verboten.

Auf Privatgelände darf nur mit Einverständnis des Besitzers gecampt werden.

https://wild-campen.de/rechtslage-in-deutschland/

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