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Неизвестная сеть, С помощью нее вышли в инет

11.11.07 15:33
Re: Неизвестная сеть, С помощью нее вышли в инет
 
wld постоялец
wld
Вот нашел прямо напрямую, по поводу пользования незапаролленных WLAN: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7
1.b,
<Als Daten im Sinne der Norm kommt bei unverschlüsselten Netzen naturgemäß kein WEP-Schlüssel in Betracht, da ein solcher gerade keine Verwendung findet. Daher kann allenfalls auf die IP-Adresse abgestellt werden. Allerdings ist bei einem unverschlüsselten WLAN gerade keine Vorkehrung speziell zu dem Zweck getroffen worden, den Zugang Unbefugter zu erschweren oder zu verhindern. Der Router teilt dem verwendeten Client auf simple Anfrage eine IP-Adresse zu. Eine wie auch immer geartete Hürde muss der Nutzer dazu nicht überwinden, von Einschalten seines Rechners innerhalb der Funkreichweite des Routers einmal abgesehen. Angesichts der Tatsache, dass WLAN-Geräte ab etwa 20 Euro für jedermann frei zugänglich sind, kann die Übertragung per Funk als solche ebenfalls nicht als Zugriffsschutz angesehen werden. Daher kommt bei unverschlüsselten Netzen eine Strafbarkeit aus ╖ 202a StGB mangels besonderer Sicherung der Daten nicht in Betracht.>
Кажеться я достаточно ссылок и фактов привел, или?
Mit dummen Leuten kann man nicht diskutieren. Sie ziehen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit ihrer Erfahrung.
 

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