Бундеслига футбольной игрухи 2022/2023
Eine gegründete Kommanditgesellschaft besteht immer aus wenigstens zwei Partnern. Diese sind der Kommanditist und auch der Komplementär. Bei diesen beiden kann es sich um juristische oder natürliche Personen handeln. Der Kommanditist amtiert dabei zumeist lediglich als Geldgeber und kann sich hierbei nicht in das bestehende und aktive Tagesgeschäft einmischen. Somit ist er für alle Verbindlichkeiten nur beschränkt haftbar, und dies im Rahmen der eigentlichen Beteiligung.
Hingegen agiert ein Komplementär als Vertreter und Geschäftsführer des Unternehmens und übernimmt hierfür die Haftung. Weil er für die Begleichung von Schulden außerdem im Notfall auch mit seinem Privatvermögen haftet, lastet auf diesem auch das größte Risiko im laufenden Betrieb der Kommanditgesellschaft. Der Komplementär ist somit ein persönlich haftender Mitinhaber der KG. Somit trägt er die vollständige gesamtschuldnerische und unmittelbare Haftung mit dem Privatvermögen. Eine Kommanditgesellschaft kann auch mehrere Komplementäre enthalten.
https://www.businesscenter.at/unterschied-zwischen-kommand...
Komplementär (Verein Hertha BSC 50+1) = Chef.
Kommanditisten (66,6 %: Peil Investment B.V (Windhorst)., 33,3 %: Hertha BSC e. V.) = nichts.