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www.schurik.tk коренной житель
в ответ BOHH42 30.12.06 11:09
Это старая деза.
А на самом деле наверное будет так:
Internetuser, die urheberrechtlich geschützte Werke illegal downloaden, müssen wahrscheinlich zukünftig keine hohen Abmahngebühren mehr fürchten. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass die Abmahngebühr von Rechtsanwälten in solchen Fällen 50 Euro nicht übersteigen darf. Diese Regelung soll jedoch nur für User gelten, die illegale Downloads lediglich für den Privatgebrauch nutzen. Damit wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Ferner soll Plattenfirmen zukünftig erlaubt werden, in Zivilstreitigkeiten Auskünfte von Providern über Tauschbörsennutzer zu erhalten. Bislang ist das nur in einem Strafverfahren möglich.
In den kommenden Jahren sollen E-Mail Nutzer neue Konten nur noch nach Vorlage des Personalausweises anlegen dürfen. Grund dafür ist ein Entwurf der Telekommunikationsüberwachung aus dem Bundesjustizministerium. Die dabei benutzten, persönlichen Anmeldedaten werden von der
zuständigen Einrichtung bis zu 6 Monaten gespeichert und können bei einem Verstoß zurückverfolgt werden. Das Anlegen von Scheinkonten wird somit nicht mehr möglich sein. Jeder Nutzer muss eindeutig identifizierbar werden. Die schnelle Eröffnung eines Accounts in einem deutschen
Webmail-Dienst ist so nicht mehr möglich. Ob dieser Dienst auch Kosten mit sich bringt, bleibt abzuwarten. Insgesamt geht der Entwurf davon aus, dass trotz der Grundrechtseingriffe die Webmail-Konten-Nutzer nicht ins Blaue hinein, sondern bei begründetem Verdacht überwacht werden.
А на самом деле наверное будет так:
Internetuser, die urheberrechtlich geschützte Werke illegal downloaden, müssen wahrscheinlich zukünftig keine hohen Abmahngebühren mehr fürchten. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass die Abmahngebühr von Rechtsanwälten in solchen Fällen 50 Euro nicht übersteigen darf. Diese Regelung soll jedoch nur für User gelten, die illegale Downloads lediglich für den Privatgebrauch nutzen. Damit wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Ferner soll Plattenfirmen zukünftig erlaubt werden, in Zivilstreitigkeiten Auskünfte von Providern über Tauschbörsennutzer zu erhalten. Bislang ist das nur in einem Strafverfahren möglich.
In den kommenden Jahren sollen E-Mail Nutzer neue Konten nur noch nach Vorlage des Personalausweises anlegen dürfen. Grund dafür ist ein Entwurf der Telekommunikationsüberwachung aus dem Bundesjustizministerium. Die dabei benutzten, persönlichen Anmeldedaten werden von der
zuständigen Einrichtung bis zu 6 Monaten gespeichert und können bei einem Verstoß zurückverfolgt werden. Das Anlegen von Scheinkonten wird somit nicht mehr möglich sein. Jeder Nutzer muss eindeutig identifizierbar werden. Die schnelle Eröffnung eines Accounts in einem deutschen
Webmail-Dienst ist so nicht mehr möglich. Ob dieser Dienst auch Kosten mit sich bringt, bleibt abzuwarten. Insgesamt geht der Entwurf davon aus, dass trotz der Grundrechtseingriffe die Webmail-Konten-Nutzer nicht ins Blaue hinein, sondern bei begründetem Verdacht überwacht werden.
Если бы вместо миллиардов на вооружённые силы, нашлись бы миллионы на образование и здравоохранение, то для терроризма не было бы места.