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Handy aus China, Zoll???
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в ответ logname 06.03.10 12:10
Berechnung der Zollbeträge
Bei der Berechnung der anfallenden Zölle ist vor allem der Artikelstandort ausschlaggebend. Das deutsche Finanzministerium unterscheidet dabei zwischen Ländern der Europäischen Union und sogenannten Drittländern, also Staaten außerhalb der europäischen Freihandelszone. Wer innerhalb des Gebiets der Europäischen Union einkauft, genießt grundsätzlich den grenzenlosen Warenverkehr. Zölle oder eine Einfuhrumsatzsteuer fallen also nicht an. Neben Kaufpreis und anfallenden Versandkosten müssen Kunden mit keinen weiteren Kosten kalkulieren.
Anders schaut es bei Bestellungen in so genannten Drittländern wie China oder den USA aus: Hier fällt neben einer Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent auch Zoll an, der abhängig von der importierten Ware ist. Im Falle eines zu importierenden Handys unterscheidet der Zoll in der Praxis zwei Tarife, die sich im elektronischen Zolltarifkatalog ungefähr zwischen den Zöllen für unedle Metalle und Kernreaktoren finden: Die meisten Handys fallen dabei unter die Zolltarifnummer 85171200900, für diese Geräte fallen keinerlei Zollgebühren an, nur die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent rechnen sich auf den Warenwert beim Import aus Drittländern. Geräte, die eine integrierte Navigationslösung bieten, fallen hingegen unter die Zolltarifnummer 85269120900. Beim Import, beispielsweise eines aktuellen Apple iPhone 3G oder des kürzlich von uns getesteten Nokia E71, fallen dementsprechend 3,7 Prozent Zoll sowie 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer an.
Die gesamten Zollformalitäten werden dabei entweder vom Paketdienst oder vom Käufer selbst abgewickelt. Wenn dem beauftragten Paketdienst etwa nicht alle notwendigen Papiere vorliegen, kann eine so genannte "Selbstverzollung" und die Fahrt zum nächsten Zollamt notwendig werden. Deshalb am besten vor dem Kauf mit Verkäufer und Paketdienst abklären, wer die Zollformalitäten übernimmt.
Bei der Berechnung der anfallenden Zölle ist vor allem der Artikelstandort ausschlaggebend. Das deutsche Finanzministerium unterscheidet dabei zwischen Ländern der Europäischen Union und sogenannten Drittländern, also Staaten außerhalb der europäischen Freihandelszone. Wer innerhalb des Gebiets der Europäischen Union einkauft, genießt grundsätzlich den grenzenlosen Warenverkehr. Zölle oder eine Einfuhrumsatzsteuer fallen also nicht an. Neben Kaufpreis und anfallenden Versandkosten müssen Kunden mit keinen weiteren Kosten kalkulieren.
Anders schaut es bei Bestellungen in so genannten Drittländern wie China oder den USA aus: Hier fällt neben einer Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent auch Zoll an, der abhängig von der importierten Ware ist. Im Falle eines zu importierenden Handys unterscheidet der Zoll in der Praxis zwei Tarife, die sich im elektronischen Zolltarifkatalog ungefähr zwischen den Zöllen für unedle Metalle und Kernreaktoren finden: Die meisten Handys fallen dabei unter die Zolltarifnummer 85171200900, für diese Geräte fallen keinerlei Zollgebühren an, nur die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent rechnen sich auf den Warenwert beim Import aus Drittländern. Geräte, die eine integrierte Navigationslösung bieten, fallen hingegen unter die Zolltarifnummer 85269120900. Beim Import, beispielsweise eines aktuellen Apple iPhone 3G oder des kürzlich von uns getesteten Nokia E71, fallen dementsprechend 3,7 Prozent Zoll sowie 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer an.
Die gesamten Zollformalitäten werden dabei entweder vom Paketdienst oder vom Käufer selbst abgewickelt. Wenn dem beauftragten Paketdienst etwa nicht alle notwendigen Papiere vorliegen, kann eine so genannte "Selbstverzollung" und die Fahrt zum nächsten Zollamt notwendig werden. Deshalb am besten vor dem Kauf mit Verkäufer und Paketdienst abklären, wer die Zollformalitäten übernimmt.
