Вход на сайт
опрос общественного мнения
289 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ Нахалёнок 11.01.08 10:20
Или эти
Artikel 12
[Berufsfreiheit; Verbot der Zwangsarbeit]
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Artikel 12
[Berufsfreiheit; Verbot der Zwangsarbeit]
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Я не такой дурак как ты выглядишь.Джеймс Б.