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опрос общественного мнения
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in Antwort Нахалёнок 11.01.08 10:20
Или эти
Artikel 12
[Berufsfreiheit; Verbot der Zwangsarbeit]
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Artikel 12
[Berufsfreiheit; Verbot der Zwangsarbeit]
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
[син] Я не такой дурак как ты выглядишь.Джеймс Б.