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в ответ ёжык 27.12.06 15:58
"Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
╖ 173, Strafgesetzbuch, Absatz 2
╖ 173, Strafgesetzbuch, Absatz 2
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