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Среднестатистические потребности русской жены в Германии
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glaffkom Не врач, но посмотреть могу
in Antwort kirjner 12.11.10 23:41
все таки есть такое:
Ins Ausland auspendelnde Grenzgänger unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht: Der ausländische Arbeitslohn unterliegt der deutschen Einkommensteuer, der Lohnsteuer jedoch nur, wenn der Grenzgänger einen inländischen Arbeitgeber hat (§ 38 EStG). Anderes gilt, wenn der Lohn für die Tätigkeit im Ausland in Deutschland nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) von der Steuer freigestellt ist; in diesem Fall muss der Arbeitnehmer nur am ausländischen Tätigkeitsort Einkommensteuer zahlen.
Ins Ausland auspendelnde Grenzgänger unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht: Der ausländische Arbeitslohn unterliegt der deutschen Einkommensteuer, der Lohnsteuer jedoch nur, wenn der Grenzgänger einen inländischen Arbeitgeber hat (§ 38 EStG). Anderes gilt, wenn der Lohn für die Tätigkeit im Ausland in Deutschland nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) von der Steuer freigestellt ist; in diesem Fall muss der Arbeitnehmer nur am ausländischen Tätigkeitsort Einkommensteuer zahlen.