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Можно ли съездить в Швейцарию по гостевой визе?
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в ответ Pyligrim 10.06.07 14:34
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Artikel 1
Mit dieser Entscheidung wird eine vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen eingeführt, die darauf beruht, dass die Mitgliedstaaten Aufenthaltserlaubnisse, die Staatsangehörigen von Drittländern, die nach der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 der Visumpflicht unterliegen, von der Schweiz oder von Liechtenstein ausgestellt worden sind, für die Zwecke der Durchreise einseitig als ihren einheitlichen oder nationalen Visa gleichwertig anerkennen.
Die Anwendung dieser Entscheidung berührt nicht die Kontrollen, denen Personen an den Außengrenzen gemäß den Artikeln 5 bis 13 und 18 bis 19 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zu unterziehen sind.
Artikel 1
Mit dieser Entscheidung wird eine vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen eingeführt, die darauf beruht, dass die Mitgliedstaaten Aufenthaltserlaubnisse, die Staatsangehörigen von Drittländern, die nach der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 der Visumpflicht unterliegen, von der Schweiz oder von Liechtenstein ausgestellt worden sind, für die Zwecke der Durchreise einseitig als ihren einheitlichen oder nationalen Visa gleichwertig anerkennen.
Die Anwendung dieser Entscheidung berührt nicht die Kontrollen, denen Personen an den Außengrenzen gemäß den Artikeln 5 bis 13 und 18 bis 19 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zu unterziehen sind.
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Artikel 3
Die Durchreise des Staatsangehörigen eines Drittlands durch das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten darf nicht mehr als fünf Tage dauern.
Die Gültigkeitsdauer der im Anhang aufgeführten Dokumente muss die Dauer der Durchreise umfassen.
Artikel 3
Die Durchreise des Staatsangehörigen eines Drittlands durch das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten darf nicht mehr als fünf Tage dauern.
Die Gültigkeitsdauer der im Anhang aufgeführten Dokumente muss die Dauer der Durchreise umfassen.
