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Можно ли съездить в Швейцарию по гостевой визе?
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в ответ Dresdner 10.06.07 08:41
В ответ на:
речь идет об иностранцах со швейцарским ВНЖ, во второй - с "шенгенским"
- значит, по вашему, иностранцам с ВНЖ в Шенгене можно без визы в Швейцарию, а такому же контингенту с швейцарским ВНЖ в Шенген нельзя?речь идет об иностранцах со швейцарским ВНЖ, во второй - с "шенгенским"
Тогда приведу следующую цитату из приведенного вами документа "Entscheidung Nr. 896/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 14. Juni 2006" http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006D0896:DE:NOT
В ответ на:
HABEN FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Mit dieser Entscheidung wird eine vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen eingeführt, die darauf beruht, dass die Mitgliedstaaten Aufenthaltserlaubnisse, die Staatsangehörigen von Drittländern, die nach der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 der Visumpflicht unterliegen, von der Schweiz oder von Liechtenstein ausgestellt worden sind, für die Zwecke der Durchreise einseitig als ihren einheitlichen oder nationalen Visa gleichwertig anerkennen.
Die Anwendung dieser Entscheidung berührt nicht die Kontrollen, denen Personen an den Außengrenzen gemäß den Artikeln 5 bis 13 und 18 bis 19 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zu unterziehen sind.
Artikel 2
Die Schengen-Mitgliedstaaten erkennen die im Anhang aufgeführten Aufenthaltserlaubnisse, die von der Schweiz und von Liechtenstein ausgestellt worden sind, einseitig an.
а это и есть положительный ответ на поставленный мною вопрос.HABEN FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Mit dieser Entscheidung wird eine vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen eingeführt, die darauf beruht, dass die Mitgliedstaaten Aufenthaltserlaubnisse, die Staatsangehörigen von Drittländern, die nach der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 der Visumpflicht unterliegen, von der Schweiz oder von Liechtenstein ausgestellt worden sind, für die Zwecke der Durchreise einseitig als ihren einheitlichen oder nationalen Visa gleichwertig anerkennen.
Die Anwendung dieser Entscheidung berührt nicht die Kontrollen, denen Personen an den Außengrenzen gemäß den Artikeln 5 bis 13 und 18 bis 19 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zu unterziehen sind.
Artikel 2
Die Schengen-Mitgliedstaaten erkennen die im Anhang aufgeführten Aufenthaltserlaubnisse, die von der Schweiz und von Liechtenstein ausgestellt worden sind, einseitig an.
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