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европейское гражданство: где рожать?
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в ответ kris55 09.12.05 00:17
Irland: Bislang war Irland der einzige EU-Staat, in dem die Staatsbürgerschaft automatisch per Geburt (ius soli) verliehen wurde, unabhängig von der Nationalität der Eltern. Das im europäischen Vergleich sehr liberale Staatsbürgerschaftsrecht basierte vor allem auf der Vergangenheit Irlands als Auswanderungsland. Aufgrund der äußerst geringen Zuwanderung war die Anzahl von Kindern ausländischer Eltern entsprechend gering. Seit den 1950er Jahren erhielten alle in Irland geborenen Kinder automatisch die irische Staatsbürgerschaft. Diese Regelung wurde 1998 als Teil des Belfaster Friedensabkommens in die Verfassung aufgenommen, um auch Nordiren den Erwerb der irischen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen.
Durch das Referendum vom 11. Juni 2004, das zeitgleich mit den Europa- und Kommunalwahlen abgehalten wurde, kam es zu einer deutlichen Abkehr vom bisherigen Staatsbürgerschaftsrecht. Bei einer Wahlbeteiligung von rund 60% stimmte eine überwältigende Mehrheit (79% ) für eine Änderung des in der Verfassung verankerten Territorialprinzips. Künftig gilt die Regelung, dass mindestens ein Elternteil bereits irischer Staatsbürger sein muss, um als Ire geboren zu werden. Wenn beide Eltern ausländische Staatsangehörige sind, so muss ein nicht-irisches Elternteil mindestens drei der letzten vier Jahre vor der Geburt des Kindes in Irland gelebt haben. Nur dann erhält das Kind die irische Staatsbürgerschaft bei Geburt. Die irischen Regierungsparteien Fianna Fail und Progressive Demokraten sowie die größte Oppositionspartei, Fine Gael, zeigten sich mit dem Ergebnis der Volksabstimmung zufrieden. Die Zustimmung zur Verfassungsänderung war größer als Umfragen zufolge erwartet. Die Befürworter einer Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts argumentierten im Vorfeld des Referendums, Irland hätte sich zum Ziel eines so genannten „Staatsbürgerschafts-Tourismus“ entwickelt. Hochschwangere Frauen würden kurz vor dem Geburtstermin nach Irland einreisen mit dem Ziel, durch ihre Kinder, die automatisch die irische Staatsbürgerschaft erhalten, ebenfalls ein EU-Aufenthaltsrecht zu erhalten.
Durch das Referendum vom 11. Juni 2004, das zeitgleich mit den Europa- und Kommunalwahlen abgehalten wurde, kam es zu einer deutlichen Abkehr vom bisherigen Staatsbürgerschaftsrecht. Bei einer Wahlbeteiligung von rund 60% stimmte eine überwältigende Mehrheit (79% ) für eine Änderung des in der Verfassung verankerten Territorialprinzips. Künftig gilt die Regelung, dass mindestens ein Elternteil bereits irischer Staatsbürger sein muss, um als Ire geboren zu werden. Wenn beide Eltern ausländische Staatsangehörige sind, so muss ein nicht-irisches Elternteil mindestens drei der letzten vier Jahre vor der Geburt des Kindes in Irland gelebt haben. Nur dann erhält das Kind die irische Staatsbürgerschaft bei Geburt. Die irischen Regierungsparteien Fianna Fail und Progressive Demokraten sowie die größte Oppositionspartei, Fine Gael, zeigten sich mit dem Ergebnis der Volksabstimmung zufrieden. Die Zustimmung zur Verfassungsänderung war größer als Umfragen zufolge erwartet. Die Befürworter einer Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts argumentierten im Vorfeld des Referendums, Irland hätte sich zum Ziel eines so genannten „Staatsbürgerschafts-Tourismus“ entwickelt. Hochschwangere Frauen würden kurz vor dem Geburtstermin nach Irland einreisen mit dem Ziel, durch ihre Kinder, die automatisch die irische Staatsbürgerschaft erhalten, ebenfalls ein EU-Aufenthaltsrecht zu erhalten.