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in Antwort TATSA 29.05.24 12:02
Текст ихнего письма, если это важно.
можете показать им это:
Darf die Witwenrente gepfändet werden?
Die Witwenrente ist grundsätzlich pfändbar. Da sie eine Sozialleistung in Form einer laufenden Geldleistung darstellt, findet § 54 Abs. 4 SGB I Anwendung. Demnach wird die Witwenrente wie Arbeitseinkommen behandelt.
Oftmals wird fälschlich angenommen, dass die Witwenrente bedingt pfändbar ist. Die Vorschriften zu bedingt pfändbaren Bezügen gemäß Zivilprozessordnung (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO) beziehen sich jedoch nur auf Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Rentenkassen.

