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90/180 правило для обладателей ВНЖ
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in Antwort oleamm 31.01.24 00:59, Zuletzt geändert 10.03.24 13:02 (Andrey_Stuttgart)
https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/Zuwander...
Sofern Sie als Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger einen Aufenthaltstitel eines Schengenstaates besitzen, dürfen Sie sich bis zu 90 Tage in einem anderen EU-Staat aufhalten, wenn Sie dort keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Entsprechendes gilt, wenn Sie für einen Kurzaufenthalt in der Europäischen Union von der Visumpflicht befreit sind. Der Gesamtaufenthalt in der EU darf dabei 90 Tage nicht überschreiten.Wenn Sie als Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger für mehr als 90 Tage in einem anderen Mitgliedstaat bleiben möchten oder wenn Sie beabsichtigen, dort zu arbeiten, dann benötigen Sie ebenfalls einen Aufenthaltstitel dieses EU-Mitgliedstaates.