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Путешествие по ЕС и старый Niederlassungserlaubnis
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in Antwort olga_Olga24 26.06.23 21:57
Вот такое нашла тоже: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter...
Wenn Ihr alter Reisepass abgelaufen ist und Ihr gültiger Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) noch nicht in Ihren neuen Reisepass übertragen werden konnte oder Sie Ihre neue elektronische Aufenthaltskarte noch nicht erhalten haben, ist das Reisen für Sie dennoch möglich. In diesem Fall reicht es aus, wenn Sie Ihre alte elektronische Aufenthaltskarte mit einem gültigen Aufenthaltstitel sowie Ihren neuen und alten Reisepass dabeihaben. Ihnen entsteht hierdurch kein Nachteil, es kann jedoch zu einer verlängerten Grenzkontrollzeit kommen.