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Воссоединение с родителями после переезда в Польшу

28.07.21 16:01
Re: Воссоединение с родителями после переезда в Польшу
 
Dresdner министр без портфеля
Dresdner
в ответ Marusja-Klimova 28.07.21 15:50, Последний раз изменено 30.07.21 10:35 (Dresdner)
Нет.
Это всего лишь ваша личная интерпретация закона.
Она должна получать от вас поддержку ( Unterhalt).
Других условий нет.


EuGH с Вами не согласен:


[43] Auf die Frage 2 ist daher zu antworten, dass Art. 1 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 73/148 dahin auszulegen ist, dass unter „Unterhalt gewähren“ zu verstehen ist, dass das Familienmitglied eines in einem anderen Mitgliedstaat im Sinne des Art. 43 EG niedergelassenen Gemeinschaftsangehörigen der materiellen Unterstützung durch diesen Gemeinschaftsangehörigen oder dessen Ehegatten bedarf, um seine Grundbedürfnisse in seinem Herkunftsstaat in dem Zeitpunkt zu decken, in dem er beantragt, dem Gemeinschaftsangehörigen zu folgen. Art. 6 Buchst. b dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass der Nachweis des Unterhaltsbedarfs mit jedem geeigneten Mittel geführt werden kann, dass es aber zulässig ist, die bloße Verpflichtungserklärung des Gemeinschaftsangehörigen oder seines Ehegatten, diesem Familienmitglied Unterhalt zu gewähren, nicht als Nachweis dafür anzusehen, dass dieses tatsächlich unterhaltsbedürftig ist.

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&...

 

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