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Посещение родственников в Берлине
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in Antwort Nesnakomka77 26.05.21 15:35
Wann ist die zwingende Notwendigkeit der Einreise gegeben?
Eine zwingende Notwendigkeit kommt bei Einreisen nach Deutschland seit 2. Juli 2020 bei Einhaltung der pass- und visarechtlichen Bestimmungen in folgenden Fällen in Betracht:
- Gesundheitspersonal, Gesundheitsforscher und Altenpflegepersonal
- ausländische Fachkräfte und hoch qualifizierte Arbeitnehmer, deren Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und deren Arbeit nicht aufgeschoben oder im Ausland ausgeführt werden kann, vgl. "Welche Fachkräfte und hoch qualifizierten Arbeitnehmer dürfen aus dem außereuropäischen Ausland einreisen?",
- Personal im Gütertransport sowie sonstiges Transportpersonal,
- Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft,
- Seeleute zum Zweck der Durchreise zum Erreichen des Abfahrthafens eines Schiffes oder eines Flughafens, um in einen Drittstaat zurückzukehren,
- ausländische Studierende, deren Studium nicht vollständig vom Ausland durchgeführt werden kann, sowie Auszubildende und Drittstaatsangehörige, die zur Nachqualifizierung einreisen, wenn die Ausbildung bzw. Nachqualifizierung nicht vollständig vom Ausland durchgeführt werden kann,
- im Wege des Familiennachzugs einreisende ausländische Familienangehörige sowie Besuchsreisen aus dringenden familiären Gründen, vgl. "Welche Besonderheiten gelten für die Einreise von Familienangehörigen aus Drittstaaten, die nicht auf der „Positivliste“ stehen?",
- Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus anderen humanitären Gründen benötigen, inklusive zwingende medizinische Gründe, vgl. "Wann darf ich aus zwingenden medizinischen Gründen nach Deutschland einreisen?",
- Diplomaten, Personal internationaler Organisationen, militärisches Personal und humanitäre Helfer in Ausübung ihrer Tätigkeit (siehe auch "Welche Besonderheiten gelten für die Nachweise bei kurzfristigen Einreisen nach Deutschland von drittstaatsangehörigen Familienmitgliedern von Inhabern von Diplomaten- oder Dienstpässen Deutschlands, anderer EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz?",
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler,
- Passagiere im Transitverkehr.
Die Entscheidung über die Einreiseerlaubnis erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen der Beamtinnen und Beamten bei der Grenzkontrolle.
Reisende müssen zudem die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, die Nachweispflicht für einen negativen Corona-Test abhängig von der Risikoeinstufung des Herkunftsstaates bzw. des Reisemittels (Flugzeug) und die Quarantäne-Bestimmungen beachten.