Тест на Ковид для приезжих из России в Германию
Für alle Einreisenden aus Risikogebieten gilt, soweit eine
landesrechtliche Regelung dies vorsieht, eine Pflicht für eine 10-tägige
Absonderung (häusliche Quarantäne). Nach frühestens fünf Tagen
Quarantäne können sich die Einreisenden auf Corona testen lassen. Ein
negatives Ergebnis beendet dann die Quarantäne. Da die Länder diese
Regelungen in eigener Zuständigkeit umsetzen, informieren Sie sich bitte
über die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, in das Sie
einreisen.
Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen ----> https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavir... .
- Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) unter www.einreiseanmeldung.de nutzen. Beförderungsunternehmen müssen den DEA-Nachweis kontrollieren. Einreisende aus einem Gebiet außerhalb des Schengen-Raumes müssen den DEA-Nachweis auch bei der Einreisekontrolle vorlegen.
- Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach Einreise über ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis verfügen. Dieses müssen sie dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung vorlegen. https://www.zusammengegencorona.de/informieren/information...
Unterschieden werden drei Arten von Risikogebieten im Ausland:
- Gebiete, für die das Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit festgestellt hat
- Hochinzidenzgebiete mit einer Inzidenz, die ein Mehrfaches über derjenigen von Deutschland liegt, mindestens aber 200 beträgt
- Gebiete, in denen besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sindNach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Einreisende, bevor sie einreisen, grundsätzlich und wie bisher
- Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Einreisende, bevor sie einreisen, grundsätzlich und wie bisher eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise müssen sie über einen Nachweis verfügen, dass sie bei Einreise nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, und diesen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorlegen.Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss den Nachweis bereits bei Einreise mit sich führen und auf Anforderung des Beförderers bei Abreise, der zuständigen Behörde bei Einreise oder bei polizeilicher Kontrolle vorlegen. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-ei...