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Как гражданину Израиля съездить в Берлин?

12.12.20 17:15
Re: Как гражданину Израиля съездить в Берлин?
 
firestream коренной житель
in Antwort bradipina 12.12.20 14:07

Еще как есть, только в экстренных случаях - свадьбы, рождения, болезнь, похороны.


Kurzfristige Einreisen von drittstaatsangehörigen Verwandten 1. und 2. Grades nur bei Vorliegen zwingender familiärer Gründe

Drittstaatsangehörige Verwandte 1. und 2. Grades, die nicht zur Kernfamilie gehören (d.h. volljährige Kinder, Eltern volljähriger Kinder, Geschwister und Großeltern), von Deutschen, EU-Bürgern oder Staatsangehörigen Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder Großbritanniens und Drittstaatsangehörigen mit bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen grundsätzlich nicht zu lediglich vorübergehenden familiären Besuchsreisen einreisen.

Eine Ausnahme gilt nur bei Vorliegen eines zwingenden familiären Grundes; dieser liegt in den folgenden Fällen bzw. bei folgenden Anlässen vor:

  • Geburten
  • Hochzeiten
  • Todesfälle/Beerdigungen
  • besondere Ausnahmefälle, in denen ein zwingender familiärer Grund vorliegt (z.B. schwere Erkrankung eines Verwandten 1. und 2. Grades., der deswegen zwingend auf Unterstützung angewiesen ist).

Reisende werden gebeten, für das Vorliegen eines zwingenden familiären Grundes zur Einreise entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt. Liegt ein zwingender familiärer Grund vor, ist auch die gemeinsame Einreise mit der Bezugsperson möglich, beispielsweise Begleitung des Hochzeitspaares durch die drittstaatsangehörigen Schwiegereltern.

 

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