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в ответ viktoriia0 23.06.14 12:00
Если речь о воссоединении по национальной визе, то можно тут посмотреть:
Der Sprachnachweis gilt nicht, wenn einer der Ehepartner Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU oder der EWR-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz ist. Im Falle des Nachzugs zu einem deutschen Ehegatten ist vom Sprachnachweis abzusehen, wenn der Deutsche zuvor von seinem europäischen Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat oder wenn Bemühungen des ausländischen Ehegatten um den Erwerb einfacher Deutschkenntnisse im Ausland nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich sind.
http://www.bamf.de/DE/Migration/EhepartnerFamilie/ehepartnerfamilie-node.html
Der Sprachnachweis gilt nicht, wenn einer der Ehepartner Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU oder der EWR-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz ist. Im Falle des Nachzugs zu einem deutschen Ehegatten ist vom Sprachnachweis abzusehen, wenn der Deutsche zuvor von seinem europäischen Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat oder wenn Bemühungen des ausländischen Ehegatten um den Erwerb einfacher Deutschkenntnisse im Ausland nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich sind.
http://www.bamf.de/DE/Migration/EhepartnerFamilie/ehepartnerfamilie-node.html