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Помогите написать письмо в посольство!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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в ответ volandemort 26.02.14 17:45
Jede Ausweisung bedeutet automatisch eine unbefristete (also dauerhafte) Einreisesperre. Automatisch wird die NIE aufgehoben!
Um überhaupt die Chance auf ein Visum zu bekommen, müsste die Umwandlung der dauerhaften Einreisesperre in eine befristete Einreisesperre beantragt werden.
Der Antrag muss genau an die Ausländerbehörde gehen, die damals Ihre Ausweisung angeordnet hat.
Erst wenn die Einreisesperre abgelaufen oder aufgehoben ist, macht es Sinn, ein Visum zum beantragen.
Achtung: Für die Ausländerbehörde ist die Verurteilung bis 17,5 Jahre nach dem Urteil sichtbar, also auch dann noch, wenn die eigentliche Strafe schon längst verjährt ist.
Bei Ladendiebstahl verjährt die Tat nach 5 (+1) Jahren.
Die Frage ist auch, ob es damals ein Gerichtsverfahren mit einem Urteil gab und ob die Strafe (Haft, Geldstrafe) verbüßt wurde.
Die Angaben im Visa-Antrag müssen wahrheitsgemäß und vollständig gemacht werden. Alle Ungenauigkeiten und Unklarheiten können dazu führen, dass ein Visum abgelehnt, widerrufen oder die Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels versagt wird. Das gilt insbesondere, wenn Straftaten oder eine Ausweisung/Einreisesperre vorliegen.
Um überhaupt die Chance auf ein Visum zu bekommen, müsste die Umwandlung der dauerhaften Einreisesperre in eine befristete Einreisesperre beantragt werden.
Der Antrag muss genau an die Ausländerbehörde gehen, die damals Ihre Ausweisung angeordnet hat.
Erst wenn die Einreisesperre abgelaufen oder aufgehoben ist, macht es Sinn, ein Visum zum beantragen.
Achtung: Für die Ausländerbehörde ist die Verurteilung bis 17,5 Jahre nach dem Urteil sichtbar, also auch dann noch, wenn die eigentliche Strafe schon längst verjährt ist.
Bei Ladendiebstahl verjährt die Tat nach 5 (+1) Jahren.
Die Frage ist auch, ob es damals ein Gerichtsverfahren mit einem Urteil gab und ob die Strafe (Haft, Geldstrafe) verbüßt wurde.
Die Angaben im Visa-Antrag müssen wahrheitsgemäß und vollständig gemacht werden. Alle Ungenauigkeiten und Unklarheiten können dazu führen, dass ein Visum abgelehnt, widerrufen oder die Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels versagt wird. Das gilt insbesondere, wenn Straftaten oder eine Ausweisung/Einreisesperre vorliegen.
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