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новые правила пересечения границ ЕС
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in Antwort dimafogo 28.09.13 07:25
Ответ из Auswärtiges Amt
В ответ на:
Sehr geehrte Frau .......,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich gilt unabhängig von der von Ihnen zitierten Verordnung, dass ein Reisepass eine maximale Gültigkeit von 10 Jahren umfassen darf. Diese Regelung trat am 01.04.2010 im Rahmen international abgestimmter Richtlinien zu formalen Voraussetzungen für Reisedokumente (ICAO doc 9303 Part 1 Volume 1) in Kraft.
Ihr aktueller, bereits 1998 ausgestellter und 2008 um weitere 10 Jahre verlängerter Reisepass entspricht vorstehender Richtlinie nicht mehr, eine problemlose Reise auch außerhalb des EU-/Schengenraumes dürfte damit nicht mehr gewährleistet sein.
Mit freundlichen Grüßen
K. A. Holletzek
Auswärtiges Amt
Referat 509 - Visumrecht
Sehr geehrte Frau .......,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich gilt unabhängig von der von Ihnen zitierten Verordnung, dass ein Reisepass eine maximale Gültigkeit von 10 Jahren umfassen darf. Diese Regelung trat am 01.04.2010 im Rahmen international abgestimmter Richtlinien zu formalen Voraussetzungen für Reisedokumente (ICAO doc 9303 Part 1 Volume 1) in Kraft.
Ihr aktueller, bereits 1998 ausgestellter und 2008 um weitere 10 Jahre verlängerter Reisepass entspricht vorstehender Richtlinie nicht mehr, eine problemlose Reise auch außerhalb des EU-/Schengenraumes dürfte damit nicht mehr gewährleistet sein.
Mit freundlichen Grüßen
K. A. Holletzek
Auswärtiges Amt
Referat 509 - Visumrecht