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гр.роосии житель ес
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в ответ peter98 23.08.13 20:54
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Есть водительские права ещё - так там тоже стоит "Führerschein Bundesrepublik Deutschland" - и ни слова про какое-то ЕС
Есть водительские права ещё - так там тоже стоит "Führerschein Bundesrepublik Deutschland" - и ни слова про какое-то ЕС
EU-Führerschein
Es gibt ihn seit 1. Januar 1999 und er dient in erster Linie der Vereinheitlichung des Fahrerlaubnisrechts innerhalb der EU. Dazu zählt beispielsweise die gegenseitige, unbefristete Anerkennung der Führerscheine in den EU-Mitgliedsstaaten. Der EU-Führerschein ist nicht mit dem so genannten Internationalen Führerschein, den man z. B. für die USA benötigt, zu verwechseln. Natürlich bleiben die alten – grauen oder rosafarbenen – Führerscheine weiterhin gültig, doch insbesondere bei Reisen ins Ausland (auch EU-Reisen) raten Behörden oftmals dazu, vorher den EU-Führerschein zu beantragen. Bei Verlust oder Neuausstellungen, bei Erweiterungen etc. erhält man sowieso nur noch den EU-Führerschein im Format einer Scheckkarte. Er heißt bei uns „Führerschein Bundesrepublik Deutschland“, sieht jedoch grundsätzlich in allen EU-Ländern mehr oder weniger gleich aus. Im Gegensatz zu früher sind die Fahrerlaubnisklassen aber nicht mehr von 1 bis 5 nummeriert, sondern nach Buchstaben, beginnend bei A, eingeteilt. Ausnahmen bestätigen, wie immer, die Regel, und so kann jeder EU-Mitgliedsstaat nach wie vor eigene Führerschein-Sonderklassen in seinem Land einführen.