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родная сестра и визовый сбор
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in Antwort Dresdner 10.04.13 13:51
Получила только что ответ на свой мейл:wie Sie bereits zitieren, sind "Eltern minderjähriger Deutscher" von der
Gebühr befreit. Da ich davon ausgehe, dass Sie nicht mehr minderjährig
sind, trifft dieser Fall nicht mehr auf Sie bzw. Ihre Eltern zu. Wenn
Ihre Eltern keine weiteren minderjährigen deutschen Kinder haben, müssen
sie die Gebühr ganz normal entrichten. Um es vorwegzunehmen: Obwohl
Deutschland zur EU gehört, gelten deutsche Staatsangehörige im Rahmen
des Ausländerrechts nicht als EU-Staatsbürger, sodass die Ausnahme für
Familienangehörige von EU-Staatsangehörigen in diesem Fall nicht zum
Tragen kommt.
Gebühr befreit. Da ich davon ausgehe, dass Sie nicht mehr minderjährig
sind, trifft dieser Fall nicht mehr auf Sie bzw. Ihre Eltern zu. Wenn
Ihre Eltern keine weiteren minderjährigen deutschen Kinder haben, müssen
sie die Gebühr ganz normal entrichten. Um es vorwegzunehmen: Obwohl
Deutschland zur EU gehört, gelten deutsche Staatsangehörige im Rahmen
des Ausländerrechts nicht als EU-Staatsbürger, sodass die Ausnahme für
Familienangehörige von EU-Staatsangehörigen in diesem Fall nicht zum
Tragen kommt.