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виза на срок более года
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в ответ irina.d 16.12.12 20:19, Последний раз изменено 16.12.12 20:27 (Mamuas)
Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), Artikel 11:
(1) Der in Artikel 10 eingeführte Sichtvermerk kann sein:
Ein für eine oder mehrere Einreisen gültiger Sichtvermerk, wobei weder die Dauer eines ununterbrochenen Aufenthalts noch die Gesamtdauer der aufeinander folgenden Aufenthalte vom Datum der ersten Einreise an gerechnet mehr als drei Monate pro Halbjahr betragen dürfen;
(1) Der in Artikel 10 eingeführte Sichtvermerk kann sein:
Ein für eine oder mehrere Einreisen gültiger Sichtvermerk, wobei weder die Dauer eines ununterbrochenen Aufenthalts noch die Gesamtdauer der aufeinander folgenden Aufenthalte vom Datum der ersten Einreise an gerechnet mehr als drei Monate pro Halbjahr betragen dürfen;