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в ответ Olga-82 01.01.11 17:15
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Очень интересно. Вы бы не могли скинуть, где это на странице консульства написано. Мне не попалось.
Очень интересно. Вы бы не могли скинуть, где это на странице консульства написано. Мне не попалось.
17.5.2007 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 129/27
ABKOMMEN
zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der
Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen
Föderation
Artikel 4
Nachweise über den Zweck der Reise
(1) Folgende Kategorien von Bürgern der Europäischen
Union und Staatsangehörigen der Russischen Föderation haben
zum Nachweis des Zwecks ihrer Reise in das Gebiet der anderen
Vertragspartei lediglich die nachstehenden Dokumente vorzulegen
(haben + zu = müssen, примечание - моё

j) enge Verwandte — Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder),
Eltern (auch Vormunde), Großeltern und Enkelkinder —, die
Bürger der Europäischen Union oder Staatsangehörige der
Russischen Föderation besuchen, die auf dem Gebiet der
Russischen Föderation oder eines Mitgliedstaates rechtmäßig
wohnhaft sind:
— ein schriftliches Ersuchen des Gastgebers;
(2) Die in Absatz 1 genannten schriftlichen Ersuchen enthalten
folgende Angaben:
a) zum Gast — Name und Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht,
Staatsangehörigkeit, Nummer des Ausweispapiers,
Zeitpunkt und Zweck der Reise, Häufigkeit der Einreise
und Name der den Gast begleitenden minderjährigen Kinder;
b) zum Gastgeber — Name, Vorname und Anschrift bzw.
(3) Für die in Absatz 1 aufgeführten Personenkategorien werden
sämtliche Visaarten nach dem vereinfachten Verfahren ausgestellt,
ohne dass hinsichtlich des Reisegrundes eine weitere
Genehmigung, Einladung oder Bestätigung nach den entsprechenden
Rechtsvorschriften der Vertragsparteien erforderlich ist.