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Поездка в Болгарию
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in Antwort pupok1980 16.04.10 19:39, Zuletzt geändert 19.04.10 11:11 (aschnurrbart)
а как вы с детьми без документов планируете ехать?
в шенген они войдут только в марте следующего (2011) года.
ссылка
зы. народ ругается последним матом на процедуру оформления болгарских виз
я так понимаю, что международного свидетельства о браке у вас нет?
Staatsbürger von nicht EU-Ländern, die mit einem Deutschen verheiratet sind, reisen visumfrei in Bulgarien, nur wenn
1. sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben ( § 28 Abs. 1, S.1, Nr.1 AufenthG)
2. ihre internationale Heiratsurkunde bei der Einreise in Bulgarien vorlegen können
3. mit dem Ehepartnern zusammenreisen.
Wenn eine der o.g. Bedingungen nicht erfüllt ist, muss EIN VISUM beantragt werden.
Für einen kurzfristigen Aufenthalt - Urlaub, Privatbesuch, etc. - ist ein Visum immer noch für alle Staatsbürger der Länder aus unserer Visumpflichtige Tabelle notwendig, auch wenn Sie einen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben.
Bei der Visabeantragung muss man persönlich vortreten.
Staatsbürger von Russland
Aufgrund des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Russland werden folgende Gebühren für die Visa erhoben.
Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt kostet 35 Euro wenn Sie das Visum mindestens 10 Tagen vor der Reise beantragt haben. Wenn der Antrag auf Visumerteilung innerhalb von 3 Tagen vor der Reise gestellt wird, sind 70 Euro für das Visum zu entrichten.
в шенген они войдут только в марте следующего (2011) года.
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зы. народ ругается последним матом на процедуру оформления болгарских виз
я так понимаю, что международного свидетельства о браке у вас нет?
Staatsbürger von nicht EU-Ländern, die mit einem Deutschen verheiratet sind, reisen visumfrei in Bulgarien, nur wenn
1. sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben ( § 28 Abs. 1, S.1, Nr.1 AufenthG)
2. ihre internationale Heiratsurkunde bei der Einreise in Bulgarien vorlegen können
3. mit dem Ehepartnern zusammenreisen.
Wenn eine der o.g. Bedingungen nicht erfüllt ist, muss EIN VISUM beantragt werden.
Für einen kurzfristigen Aufenthalt - Urlaub, Privatbesuch, etc. - ist ein Visum immer noch für alle Staatsbürger der Länder aus unserer Visumpflichtige Tabelle notwendig, auch wenn Sie einen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben.
Bei der Visabeantragung muss man persönlich vortreten.
Staatsbürger von Russland
Aufgrund des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Russland werden folgende Gebühren für die Visa erhoben.
Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt kostet 35 Euro wenn Sie das Visum mindestens 10 Tagen vor der Reise beantragt haben. Wenn der Antrag auf Visumerteilung innerhalb von 3 Tagen vor der Reise gestellt wird, sind 70 Euro für das Visum zu entrichten.