русский
Germany.ruForen → Архив Досок→ Schengenabkommen und Europäische Union

Строю дом хочу пригласить брата

25.05.09 10:28
Re: Строю дом хочу пригласить брата
 
weta0 местный житель
weta0
in Antwort ewm2008 24.05.09 14:32
не давно была тема
http://foren.germany.ru/legal/f/13394489.html?Cat=&page=6&view=collapsed&sb=5
специально выписала законы , если что...
╖ 1 Zweck des Gesetzes
(1) Zweck des Gesetzes ist die Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit.
(2) Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
3.als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
4.als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (╖ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (╖ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
5.als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (╖ 1 der Handwerksordnung).
(3) 1Absatz 2 findet keine Anwendung für nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die
1.von Angehörigen im Sinne des ╖ 15 der Abgabenordnung oder Lebenspartnern,
2.aus Gefälligkeit,
3.im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
4.im Wege der Selbsthilfe im Sinne des ╖ 36 Abs. 2 und 4 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1994 (BGBl. I S. 2137) oder als Selbsthilfe im Sinne des ╖ 12 Abs. 1 Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076),
erbracht werden. 2Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird.

Замужнюю девушку дома всегда ждут:Маленький Чекупила и Большой Чепожрать.
 

Sprung zu