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Гражданство

17.06.07 23:08
Re: Гражданство
 
  storojil местный житель
в ответ Юмъ 17.06.07 22:07, Последний раз изменено 17.06.07 23:12 (storojil)
Bei der Einbürgerung nach 6 Jahen handelt es sich um eine Ermessenseinbürgerung nach ╖ 8 StAG (weil noch 2 Jahre bis zum 8jährigen Aufenthalt für eine Anspruchseinbürgerung fehlen).
Eine Voraussetzung ist, dass kein Anspruch auf Sozialhilfe oder ALG II besteht.
Bei einer Ermessenseinbprgerung nach ╖ 8 StAG muss der Lebensunterhalt "nachhaltig und auf Dauer aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen, einem eigenen Vermögen oder einem bestehenden Unterhaltsanspruch gegen einen Dritten" bestritten werden können, so die Verwaltungsvorschrift. Dies ist bei Bezug von BAFöG oder einem 400-┬-Nebenjob offensichtlich nicht der Fall. Es muss daher wohl abgewartet werden, bis sich die wirtschaftliche Situation verbessert oder ein Anspruch auf Einbürgerung nach ╖ 10 StAG besteht.
╚Ваша точка зрения мне отвратительна, но я положу жизнь на то, чтобы вы ее свободно высказывали╩
Франсуа-Мари Аруэ Де Вольтер
 

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