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NE для ребенкa

03.06.07 19:22
Re: NE для ребенкa
 
svetka1976 постоялец
in Antwort Монпасье 03.06.07 18:53, Zuletzt geändert 03.06.07 19:24 (svetka1976)
Вот Вам первоисточник. Кстати ссылку на него можно найти в заглавном сообщении этого форума.
╖ 35 Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder
(1) Einem minderjährigen Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt, ist abweichend von ╖ 9 Abs. 2 eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er im Zeitpunkt der Vollendung seines 16. Lebensjahres seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist. Das Gleiche gilt, wenn
1. der Ausländer volljährig und seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist,
2. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und
3. sein Lebensunterhalt gesichert ist oder er sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt.
http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html
 

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