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Лабиринты сибирской любви
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in Antwort olya.de 20.03.07 11:41, Zuletzt geändert 20.03.07 12:12 (Dresdner)
В ответ на:
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen,
dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen,
dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
естественно BVerwG в своем решении опирался именно на это определение...

В ответ на:
Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender
Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben
unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder
ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert
Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender
Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben
unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder
ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert
здесь к сожалению ясно написано: "im Geltungsbereich dieses Gesetzes"... так что действительно получается: "кручу, как хочу"...
