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отказ в виде на жителство после 4,5 года
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в ответ olya.de 08.12.06 15:29, Последний раз изменено 08.12.06 15:47 (Dresdner)
возможно этот приговор можно "обойти" на основании незаконности "долгоиграющей" Grenzübertrittsbescheinigung...

В ответ на:
Immer wieder ist zu beobachten, daß Ausländerbehörden eine sogenannte "Grenzübertrittsbescheinigung" ausstellen, die der Ausländer bei seiner Ausreise an der Grenze bis zu einem bestimmten Termin abgeben muß; läuft der Termin ab, wird die Grenzübertrittsbescheinigung erneut verlängert, teilweise über viele Monate hinweg.
Erneut hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigt, daß diese Praxis unzulässig ist. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eindeutig geklärt, daß es neben einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Duldung keine "dritte" Lösung gibt: entweder muß die Ausländerbehörde einen ausreisepflichtigen Ausländer abschieben, oder sie muß -wenn die Abschiebung nicht sofort möglich ist- von Amts wegen eine Duldung erteilen. Diese Duldung muß dem Ausländer auch ausgehändigt werden (Hessischer VGH, Beschluß vom 30.03.2006, 3 TG 556/06).
Immer wieder ist zu beobachten, daß Ausländerbehörden eine sogenannte "Grenzübertrittsbescheinigung" ausstellen, die der Ausländer bei seiner Ausreise an der Grenze bis zu einem bestimmten Termin abgeben muß; läuft der Termin ab, wird die Grenzübertrittsbescheinigung erneut verlängert, teilweise über viele Monate hinweg.
Erneut hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigt, daß diese Praxis unzulässig ist. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eindeutig geklärt, daß es neben einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Duldung keine "dritte" Lösung gibt: entweder muß die Ausländerbehörde einen ausreisepflichtigen Ausländer abschieben, oder sie muß -wenn die Abschiebung nicht sofort möglich ist- von Amts wegen eine Duldung erteilen. Diese Duldung muß dem Ausländer auch ausgehändigt werden (Hessischer VGH, Beschluß vom 30.03.2006, 3 TG 556/06).