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отказ в виде на жителство после 4,5 года

08.12.06 12:28
Re: отказ в виде на жителство после 4,5 года
 
Dresdner министр без портфеля
Dresdner
в ответ olya.de 08.12.06 12:11
вот так. для того чтобы стать ausreisepflichtig не обязательно быть ausgewiesen... (например в случае автора вопроса никакого Ausweisungsgrund вообще не просматривается...)
В ответ на:
Ein Ausländer ist zur Ausreise verpflichtet, wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt und ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei nicht oder nicht mehr besteht.

и далее:
В ответ на:
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
1. Ablauf seiner Geltungsdauer,
2. Eintritt einer auflösenden Bedingung,
3. Rücknahme des Aufenthaltstitels,
4. Widerruf des Aufenthaltstitels,
5. Ausweisung des Ausländers,
5a. Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a,
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
8. wenn ein Ausländer nach Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß der §§ 22, 23 oder 25 Abs. 3 bis 5 einen Asylantrag stellt; ein für mehrere Einreisen oder mit einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten erteiltes Visum erlischt nicht nach den Nummern 6 und 7.

как видишь, Ausweisung - это только одна из 9 причин, по которой ВНЖ может прекратить действие, а иностранец соответственно стать ausreisepflichtig...
 

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