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Einbürgerung не состоялось
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in Antwort Dresdner 05.09.06 15:57
следует
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Der Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs besteht nicht,
bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen,
bei erkennbar geringem Integrationsbedarf oder
wenn der Ausländer bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Die Berechtigung zur Teilnahme am Orientierungskurs bleibt hiervon unberührt.
думаю законченная Ausbildung более чем подтверждает geringer Integrationsbedarf
Der Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs besteht nicht,
bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen,
bei erkennbar geringem Integrationsbedarf oder
wenn der Ausländer bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Die Berechtigung zur Teilnahme am Orientierungskurs bleibt hiervon unberührt.
думаю законченная Ausbildung более чем подтверждает geringer Integrationsbedarf
<[син]Mancher fasst sich an den Kopf-und greift ins Leere[/син]>
