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Нарушение закона

03.04.03 10:06
Re: Нарушение закона
 
Dresdner Veteran
Dresdner
в ответ d i p 02.04.03 21:33
Вопрос перенесен поскольку касается права на пребывание в Германии.
Читайте AuslG ╖ 47 "Ausweisung wegen besonderer GefДhrlichkeit" и ╖ 51 "Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter".
Я вижу единственную возможность высылки, именно ╖ 51 Abs. 3:
Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der AuslДnder aus schwerwiegenden GrЭnden als eine Gefahr fЭr die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr fЭr die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskrДftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn aus schwerwiegenden GrЭnden die Annahme gerechtfertigt ist, dass der AuslДnder ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezЭglich dieser Verbrechen zu treffen, begangen hat oder dass er vor seiner Aufnahme als FlЭchtling ein schweres nichtpolitisches Verbrechen auъerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland begangen hat oder sich hat Handlungen zuschulden kommen lassen, die den Zielen und GrundsДtzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen.
не поймите меня правильно!
 

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